Um Ihnen bei Ihren Schritten zu helfen, stellt Villages de Gîtes diese Informationsseite über COVID 19 und seine Auswirkungen auf die Tourismusbranche zur Verfügung.
Wir werden nur Informationen aus sicheren und geprüften Quellen veröffentlichen und Links zu Websites oder Organisationen, die als Quelle dienen, angeben.
Diese Seite wird nach und nach mit neuen Informationen gefüllt und soll Ihnen bei Ihren Schritten helfen.
Zögern Sie nicht, sie regelmäßig zu besuchen.

Aktualisierungen der Seite

Freitag, 05/06 :
1. – KlasseIn der Rubrik: Swimmingpool.

Freitag, 15/05 :
1. – Interministerieller Ausschuss für Tourismus 14. Mai – In der Rubrik: Allgemeine Informationen.

Mittwoch, 13/05:
1. – Wiedereröffnung der Einrichtungen – In der Rubrik: Administrative Schließung und Wiedereröffnung…
2. – Plakate Gesten Barrieren / Physische Distanz – In der Rubrik: Verschiedene Plakate.

Dienstag, 05/05:
1. – Ancv cheque commission rate – In the section: Ancv – Chèques Vacances…

Samstag, 02/05:
1. – Erneuern Sie den Antrag auf die Beihilfe von 1.500 € sowie die zusätzliche Beihilfe bei der Region, wenn Sie diese für den Monat April in Anspruch nehmen können – In der Rubrik: Beihilfe von 1.500 €…
2. – Unterstützungsmaßnahmen für das Gaststättengewerbe und den Tourismussektor – In der Rubrik: Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen.

Mittwoch, 01/04 :
1. – Schritte für Beihilfe von 1.500 € – In der Rubrik: Beihilfe von 1.500 €…

Samstag, 28/03 :
1. – Beispiel für ein Stornierungsschreiben, das an Urlauber gesendet werden soll – In der Rubrik: Verwaltung von Stornierungen…

Donnerstag, 26/03 :
1. – Stornierung und Rückerstattung von Aufenthalten.
2. – Link zur Karteikarte hinzugefügt: Solidaritätsfonds – In der Rubrik: Hilfe von 1.500 €…
3. – Hinzufügen eines Links zur Einrichtung eines garantierten Darlehens – In der Rubrik: Garantie für Liquiditätslinien…

Freitag, 20/03 :
1. – Allgemeine Informationen
2. – Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen

Allgemeine Informationen

Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen

Stornierungen und Rückerstattung

  • Verordnung über die A-valoren

    Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen über die Verordnung, die am Mittwoch, den 25. März 2020, im Ministerrat vorgestellt wurde und als pdf-Datei heruntergeladen werden kann: A-Valoir-Verordnung.

    Diese Verordnung über A-valoir (oder Guthaben) ermöglicht es Ihnen, dem Kunden nicht sofort sein Geld zurückzuzahlen, sondern ihm ein Guthaben anzubieten, das 18 Monate lang gültig ist.
    In der Tat konnte sich der Kunde nach der Einschließungspflicht und der administrativen Schließung unserer Einrichtungen ohne diese Verordnung auf höhere Gewalt berufen und von Ihnen eine Rückerstattung der gezahlten Beträge verlangen.
    Mit dieser Verordnung sind Sie geschützt, wenn Sie Ihrem Kunden nicht das Geld zurückerstatten, sondern eine Gutschrift ausstellen.

    Eine Bedingung wurde jedoch von den Verbraucherverbänden gestellt: Wenn der Kunde die Gutschrift nach 18 Monaten nicht genutzt hat, kann er sie zurückfordern.

  • Bedingungen für die Ausstellung von Avaloir
    • Die Gutschrift kann rückwirkend erfolgen und sich auf Annullierungen beziehen, die ab dem 1. März 2020 erfolgten.
    • Die Höhe der Gutschrift muss der Gesamtheit der Zahlungen entsprechen, die im Rahmen des annullierten Vertrags geleistet wurden.
    • Die Mindestdauer der Gutschrift beträgt 18 Monate.
    • Sie müssen Ihren Kunden spätestens 30 Tage, nachdem Sie beschlossen haben, den Vertrag zu stornieren, per Post oder E-Mail informieren. Wenn der Vertrag vor dem 25.03.2020 storniert wurde, haben Sie 30 Tage nach dem Inkrafttreten der Verordnung (d. h. dem 24. April 2020) Zeit.
    • In der Information muss die Höhe der Gutschrift und die Gültigkeitsdauer angegeben werden.
    • Während der Gültigkeitsdauer der Gutschrift kann der Kunde keine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen beantragen.
    • Wenn innerhalb von 18 Monaten kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, müssen Sie alle geleisteten Zahlungen oder ggf. den Restbetrag des Guthabens zurückerstatten.
  • Verwendung des Guthabens

    Das Guthaben kann je nach Wert für einen oder mehrere Aufenthalte verwendet werden (z. B. Gruppe).

    • Wenn sich der Preis der neuen Leistung unterscheidet:
      – Bei einer Leistung mit höherer Qualität und höherem Preis: Der Kunde muss die Differenz bezahlen.
      – Bei einer Leistung, die weniger kostet als das Guthaben: Der Restbetrag der Differenz kann bis zum Ende der Gültigkeitsdauer des Guthabens verwendet werden.
  • Umgang mit Stornierungen: Rückerstattung oder Gutschrift?

    Die meisten Urlauber sind verständnisvoll und Sie können ihnen eine Gutschrift anbieten, um Ihre Liquidität zu schonen und die Verbindung zum Kunden aufrechtzuerhalten. Außerdem sind Sie nach der oben dargestellten Anordnung dazu berechtigt.

    Manche Menschen verstehen das jedoch nicht (auch sie vertreten ihre Interessen). Erklären Sie ihnen, dass wir alle voneinander abhängig sind. Sie tun dies nicht, um sie zu ärgern, sondern um mit ihnen eine faire Lösung, einen Kompromiss, zu finden, der alle retten kann.

    Geben Sie Übertragungen mit Guthaben so weit wie möglich den Vorzug, dennoch muss man in diesem so besonderen Kontext auch flexibel sein und manchmal die Regeln von Fall zu Fall anwenden. Die Urlauber sind unsere Kunden und wenn Sie sich mit ihnen (ehemaligen Kunden…) ärgern, werden Sie sie nicht wiedersehen…

    Beispiel für ein Stornierungsschreiben an Urlauber: Courrier client vdg

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